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AltölverordnungJegliche unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Altöle sind Flüssigkeiten, die sowohl brennbar als auch wassergefährdend sind. Deshalb müssen Altöle nach dem Gebrauch über eine Altölannahmestelle entsorgt werden. Das Beimischen von Fremdstoffen wie Lösungsmitteln, Bremsflüssigkeiten und Kühlflüssigkeiten ist verboten. Wir sind gemäß der Altölverordnung verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen:
Rückgabeort: Sie können die Öle bei uns jederzeit während unserer Öffnungszeiten abgeben. Alternativ können Sie uns das gebrauchte Öl - bei Übernahme der Versandkosten - zusenden. Sollten Sie uns das Altöl auf dem Versandwege zusenden, beachten Sie bitte, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Grundsätzlich ist die Entsorgung von Altöl auch an Tankstellen oder Wertstoffannahmestellen (zum Beispiel regionale Recycling-Stationen) möglich, teilweise gegen eine Gebühr. Die zuständige Gemeindeauskunft vor Ort gibt Ihnen gerne Auskunft über die Möglichkeit der Altölentsorgung. Sollten Sie noch Fragen zur Entsorgung von Altöl haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern dazu. Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können. |